Swisscleantech bedankt sich bei der Urek-S für den zeitgerechten Abschluss der Beratung des CO2-Gesetzes hat. So kann der Ständerat als Erstrat die Bearbeitung in der Herbstsession an die Hand nehmen. Eine schnelle Behandlung ist wichtig, damit das Gesetz bis 2025 in Kraft treten kann.
Allerdings ist Swisscleantech mit dem Ambitionslevel des neuen Gesetzes nicht einverstanden. «Angesichts der Tatsache, dass die Bevölkerung im Juni mit 58 % beschlossen hat, dass die Schweiz bis 2050 CO2-neutral sein soll, ist es nicht nachvollziehbar, warum die UREK-S den Inlandanteil bei den Emissionsreduktionen auf nur zwei Drittel festlegt» sagt Christian Zeyer Co-Geschäftsführer von Swisscleantech. «Damit sind wir deutlich von einem linearen Absenkpfad, wie ihn das KIG fordert, entfernt.»
Entsprechend ist der Verband auch mit einigen Massnahmen nicht einverstanden. Besonders unzufrieden ist Swisscleantech mit der Idee, die Lenkungsabgaben auf Fr. 120.- pro Tonne CO2 einzufrieren.
Planbar steigende Lenkungsabgaben sind bei weitem die wirtschaftsverträglichste Art, den Klimaschutz voranzutreiben und bieten auch Chancen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Stattdessen soll die Zweckbindung erhöht werden. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip der Lenkungsabgaben. Diese sollen mehrheitlich an die Bevölkerung zurückgegeben werden. So ergibt sich eine soziale Abfederung, wie der Verband bereits 2019 aufzeigte in der Studie „Lenkungsabgaben lassen sich sozialverträglich gestalten“. Werden mehr Mittel für die Hausbesitzer zweckgebunden, bleibt weniger Geld, welches zurück verteilt werden kann. Damit wird dieser soziale Ausgleich reduziert. Swisscleantech empfiehlt darum dem Ständerat, die CO2-Abgabe auf Fr. 200.- pro Tonne CO2 schrittweise zu erhöhen, dafür aber die Zweckbindung bei einem Drittel zu belassen.
Gleichzeitig sollte der Bund aber auch neue innovative Fördermassnahmen wie Bürgschaften ins Auge fassen, die pro eingesetztem Franken eine grössere Wirkung entfalten können als Subventionen.
Ebenfalls nicht einverstanden ist der Verband damit, dass die UREK-S vorschlägt, die Fördermittel für Ladestationen zu streichen. Die Förderung der Elektromobilität ist die beste Möglichkeit, den Verkehr in den nächsten Jahren zu dekarbonisieren. Mit einer Förderung der Basisinfrastruktur hat der Bund die Möglichkeit, einen wichtigen Engpass zu beseitigen. Wird beispielsweise auf Verordnungsebene die Auszahlung an die Ausführung eines Lademanagements gekoppelt, könnten nicht nur die Emissionen reduziert werden, es kann auch sichergestellt werden, dass die Ladung der Elektrofahrzeuge netzdienlich erfolgt und das Netz nicht überlastet.