Prof. Dr. Rüdiger Külpmann, Professor emeritus für Gebäudetechnik an der Hochschule Luzern (HSLU), begrüsste als Tagungsleiter Lufthygiene die Teilnehmer der Schweizer Hygienetagung 2021 im Trafo Baden. Der Gesellschaft sei die Notwendigkeit für eine gute Raumluftqualität auf eindrückliche Weise bewusst geworden, so Külpmann. Die momentane Situation hat einiges verändert beim Bewusstsein bezüglich der Thematik Lufthygiene in Innenräumen. Dadurch wurde die Lüftungsbranche zum beachteten Player in den Fragen um die Pandemie. Eine weitere Herausforderung besteht darin, mehr Lüftung in einen Gebäudepark einzubringen, dessen Energieverbrauch nachhaltig zu senken ist, um die erforderlichen Energieziele auch wirklich zu erreichen.
Prof. Dipl.-Ing. Arnold Brunner, Vadea Engineering AG, informierte zur Filterrichtlinie SWKI VA101-01 und VDI 3803/4 und über die verschiedenen Filterklassen. Reflektiert wurde, wie Anwender von Feinstaubfiltern beim Austausch aufgefordert sind, nach der neuen Filternorm EN ISO 16890 Ersatzfilter zu bestellen. Im Vordergrund stand dabei: Welche Filter sollen eingebaut werden, und welche Bezeichnung haben die Filter nach der neuen Norm. Zur Wirksamkeit aus Messungen von RLT-Anlagen führte der Lüftungsfachmann aus, dass es in mechanisch belüfteten Gebäuden in der Raumluft deutlich weniger Keime und Schimmelpilzsporen als in der Aussenluft habe, die Feinstaubkonzentration (0,3 μm) je nach Filtrierung im Vergleich zur Aussenluft zwischen 50% und 70% reduziert sei und bei normaler Nutzung praktisch nie die Grenze von 1000 ppm CO2 überschritten werde. «In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen», so Brunner, «dass Fensteraufreissen hier sinnlos ist, da nur Sporen, Pilze etc. reinkommen.» Dazu empfahl er, die Raumluftqualität mindestens alle 2 bis 3 Jahre überprüfen zu lassen, gleich wie die Inspektion der RLT-Anlage.
COVID-19-Pandemie und Raumlufttechnik
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Raumlufttechnik umriss Prof. Dr. Rüdiger Külpmann in seinem Vortrag, der dabei den spezifischen Energieverbrauch, die Luftreinigungsverfahren, die Schallleistung sowie die Luftfeuchteforderungen in den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte. Während früher in der Öffentlichkeit die Raumluft kaum ein Thema war, so Külpmann, so hatte sich spätestens im Mai 2020 das Blatt gewendet. Namhafte Virologen und Hygienevereinigungen erkannten aus den ersten Studien über die möglichen Ansteckungswege Aerosole als den Hauptüberträger von Corona-Viren auf Menschen – also noch vor Übertragungen durch Berührung.
Külpmann betonte vor allem, dass auch die besten lüftungstechnischen Aufrüstungen im Gebäudebestand nicht energieintensiver sein dürften: «Eine Lösung besteht nach meiner Erfahrung in der Trennung von minimaler Lufterneuerung durch Lüftungsanlagen und der Luftreinigung direkt im Raum mittels elektrostatisch wirksamer Verfahren, wie der Luftionisation und der Wiederherstellung der elektrischen Leitfähigkeit von Raumluft.»
Rotoren sind keine Virenüberträger
Stephan Eder, Hoval AG, referierte zu internen Leckagen bei Energierückgewinnungssystemen in Luftaufbereitungsgeräten. «Dieses Thema wird derzeit aus aktuellem Anlass intensiv und kontrovers diskutiert», sagte Eder. Und es stellt sich die Frage: Wie werden Aerosole in einem Rotationswärme-Übertrager durch Mitrotation übertragen? Es galt zu ermitteln, ob und in welchem Umfang Aerosole in der Grösse 1 < x < 5 μm (ähnliche Wasser/Glykol-Aerosole wie in Atemluft) sich übertragen werden.
Im Winter/Frühjahr 2021 wurden vom Institut für Gebäudetechnik und Energie an der Hochschule Luzern ein Kondensations-Rotationswärmeübertrager und ein Sorptions-Rotationswärmeübertrager (Molekularsieb-Beschichtung), jeweils ohne Spülzone, gemessen. Es sollte herausgefunden werden, ob die Drehbewegung und Oberflächenbeschaffenheit Auswirkungen auf die Aerosolübertragung haben. Hierbei wurden mit einem speziellen Aerosolgenerator Aerosole in den Abluftstrom erzeugt. Es zeigte sich, dass bei der Energierückgewinnung in Luftaufbereitungsgeräten keine Viren zurück in den Raum gelangen (Rotor kein Virenüberträger).
Wasserhygiene und Normen
Im Nachmittagsprogramm der Tagung unter der Leitung von Stefan Kötzsch, Vadea AG, ging es um aktuelle Fragestellungen rund um die Wasserhygiene. Cosimo Sandre, Technischer Berater beim Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW), sprach zur Richtlinie W3/E3, welche die Trinkwasserqualität kalt und warm während der gesamten Lebensdauer einer Gebäude-Trinkwasserinstallation garantieren soll, und Reto von Euw, Professor an der HSLU, zur überarbeiteten SIA 385/1, in der Grundlagen und Anforderungen für hygienische und energiesparende Installationen in Neubauten festgeschrieben sind.
Aus der Forschung wisse man, so von Euw, dass Probleme mit Legionellen nicht durch eine isolierte Betrachtung einzelner Komponenten gelöst werden könnten: «Den Fokus allein auf die Temperatur von Trinkwasserspeichern zu legen, ist nicht zielführend.»
Denn Legionellen nisten sich gerne im Verteilsystem und den Entnahmestellen des Warm- und Kaltwassers ein – auch bei genügender Austrittstemperatur aus dem Speicher. Ferner ist bekannt, dass Legionellen auch Kaltwasserleitungen befallen können. Daher sollten Kaltwasserleitungen eine Temperatur von höchstens 25 Grad erreichen. Weil Wasser in Toträumen lange liegen bleibt, sollte auch darauf geachtet werden, dass solche Räume im System nicht entstehen.
Ausreichende Temperaturen im System sind gemäss Reto von Euw also nur die halbe Miete: «Es ist deshalb dafür zu sorgen, dass diese Temperaturen an den Entnahmestellen ankommen. Wird eine Entnahmestelle länger als eine Woche lang nicht benutzt, so soll vor einem erneuten Einsatz sowohl heiss als auch kalt gespült werden. Dies macht deutlich, dass nicht nur die Installation und die Betriebsparameter des installierten Systems einen Einfluss auf die Legionellensicherheit haben, sondern auch das Nutzerverhalten.»
Selbstkontrolle als Pflicht
Eigentümerschaften und Betreiber von Trinkwasserinstallationen stehen in der Pflicht. Denn sobald sie Wasser an Dritte abgeben, unterstehen sie seit 2017 dem Lebensmittelrecht. Cosimo Sandre vom SVGW zeigte an einem Beispiel auf, wie weitgreifend dieser Grundsatz zu verstehen ist: «Auch ein Coiffeursalon-Betreiber, dessen Kunde an Legionellose erkrankt, steht in der Verantwortung.»
Die SVGW-Richtlinie W3/E4 «Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen» bietet dazu eine Hilfestellung für die regelmässige Selbstkontrolle. Dazu sind Zyklen einzuhalten, etwa bei Betriebs- und Temperaturkontrollen, bei der Legionellenbeprobung und beim Risikomanagement mit umfangreichen Checklisten. «Die Selbstkontrolle ist eines der wichtigsten Grundsätze im Lebensmittelrecht und das wichtigste Instrument zur Sicherstellung der Qualität des Lebensmittels Trinkwasser», betonte Sandre.
Solche Selbstkontrollen gelingen auch im grossen Stil: Andreas Bopp von der Stadt Zürich zeigte auf, wie aufgrund eines auf elektronische Hilfsmittel gestützten umfassenden Monitorings rund 1800 Gebäude im Hinblick auf die Trinkwasserhygiene rund um die Uhr überwacht werden können.
Staat und Forschung in der Pflicht
Aus zwei Podiumsdiskussionen zur Thematik wurde klar: Hygiene ist kein Zustand, sondern ein stetes Bestreben. Auch der Staat und die Forschung haben daran zu arbeiten. So stellte Stefanie Bertschi vom BFE einen Aktionsplan Legionellen des Bundes in Aussicht. Und Franziska Rölli von der HSLU sagte der Branche eine im Rahmen von Forschungsprojekten erarbeitete, optimierte Untersuchungsmethode zur fachgerechten Beprobung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen zu.
Der vollständige Beitrag ist in p+i 07/21 erschienen