Saubere Luft ist eine Lebensnotwendigkeit und nach WHO ein Menschenrecht. Sie reduziert Erkrankungen und steigert um bis 15% unsere Leistungsfähigkeit. Mehr Bewusstsein für gute Raumluft-Qualität lohnt sich – als Gesundheitsvorsorge.
Die Schweizer Aussenluft ist gut, aber einige Schadstoff-Konzentrationen liegen lokal und zeitlich über den WHO-Empfehlungen. Unkontrollierte Raumluft-Qualität führt zu Unwohlsein, Gesundheitsschädigung und ist oft Ursache für frühzeitige Krankheiten. Pro Tag benötigen wir rund 1 kg Nahrung, 3 kg Wasser und 20 kg Luft. Die Luft, welche wir dabei einatmen, können wir nicht aussuchen. Für 50-100 Franken pro Person und Jahr bieten Raumlufttechnische Anlagen Lösungen mit unterschiedlichen Verfahren zur „Veredelung“ der Luft (Luft-Filtrierung, -Entkeimung, -Behandlung, Zu-/Um-/Abluft).
So schützen wir uns: Lüften und messen
Der SVLW empfiehlt genügend zu lüften und die empfohlenen Messwerte einzuhalten (siehe Bild Tachometer). Der Einsatz von CO2-Messgeräten beziehungsweise CO2-Ampeln liegt nahe, da die CO2-Zunahme in Aufenthaltsräumen zumeist ausschliesslich vom Menschen emittiert wird. Folglich verhält sich die CO2-Konzentration annähernd proportional zur Konzentration der potenziell virenhaltigen Aerosole und kann somit als Indikator für diese Belastung verwendet werden. Einige Studien weisen nach, dass mit guter Raumluft-Qualität das Ansteckungsrisiko um bis 80 % reduziert wird.
Weitere Messgrössen zur Beurteilung der Raumluft-Qualität sind Feinstaub, Stickstoffdioxid (CO2), Kohlenwasserstoffe (VOC), Ozon, Radon, Mikroorganismen, Viren etc. Je nach Situation und Gefahrenlage lohnen sich spezielle Luftaufbereitungsverfahren, wie z.B. höherwertige Filter, NT-/Kalt-Plasma, Ionisation, UV-C, Ozonisierung, etc. Diese Verfahren oder deren Kombination können weit über 90 % Schutzwirkung erreichen, Gerüche eliminieren, Luft aktivieren, etc. und somit einen wertvollen Beitrag zum Wohlbefinden und zur Gesundheitsvorsorge leisten.
Die Verfahren
- Höherwertige Filter: Abscheidung von Partikeln und Keimen an Fasern im Minimum ISO ePM1 50%, höhere Anforderungen ISO ePM1 80%, bis zu hocheffizienten HEPA-Filtern.
- E-Filter: Die mit Spannung positiv geladenen Partikel und Keime werden am Gegenpol, meistens geerdeten Metallplatten, abgelagert. Der andere Teil der Partikel lagert sich auf Platten mit Spannung ab.
- Kalt-Plasma: Ionenladung entzieht schädlichen Keimen das Wasserstoffmolekül, wodurch diese neutralisiert werden.
- NT-Plasma: Zur Keimabtötung wird mit der Plasma-Technik (Reaktions- und Oxidationsprozess) eine Hochspannungsentladungsquelle initiiert.
- Ionisation: Der Sauerstoff in der Luft wird ionisiert. Der bipolar ionisierte Sauerstoff inaktiviert Mikroorganismen und Viren, neutralisiert Gerüche und agglomeriert Feinstaub in der Raumluft, wodurch dieser sedimentiert.
- UV-C: Zur Keimabtötung mit Strahlungsdosis.
- UVPE: Zur Keimabtötung mit speziellem UV-C Modul.
- Ozon: Oxidation von Staub, Gerüchen etc.
Wirksamkeit der Verfahren und Systeme
Verschiedene Verfahren haben unterschiedliche Wirkungen. In diesem Zusammenhang sind die örtliche Situation, Anliegen der Nutzer, Grösse und korrekter Geräte-Einsatz (Luftmenge, Luftströmung, etc.) entscheidend. Eine Fachberatung für die Wahl und den Einbau, speziell bei Nachrüstungen, werden dringend empfohlen. Es gilt den Mehrwert, die Investitions- und Betriebskosten, aber auch mögliche Grenzen und Risiken transparent aufzuzeigen.
Generell sind die Produkte in diesem Marktsegment von sehr unterschiedlicher Qualität und auch durch billige Massenware geprägt, die nicht immer den europäischen Wirksamkeits- und Sicherheitsanforderungen entspricht. Es gilt folgende Fragen zu beantworten:
- Gibt es einen Wirksamkeitsnachweis (Prüfung, Baumusterprüfung, Zertifikat, etc.) oder liegt wenigstens eine seriöse, anwendungsspezifische Berechnung der Wirksamkeit vor?
- Kann das Gerät die Gesundheit der Nutzer und Installateure gefährden?
- Gibt es einen Nachweis, dass durch UV-C Strahlen, Ozon, durch die eingesetzten Stoffe oder durch die Filtration (z.B. durch Ablagerung von organischen Materialien) keine gesundheitlichen Schäden oder zusätzlichen Gesundheitsrisiken auftreten?
- Ist die generelle CE-konforme Produktsicherheit und die EMV-Verträglichkeit gemeinsam mit den Geräten gegeben und durch eine Freigabe vom Hersteller bestätigt?
- Ist der Betrieb der Anlage, deren Materialien sowie die vorgesehenen Ein- satzgrenzen auf Dauer gegeben (Leistung, Effizienz und Akustik, Funktionalität und Gewährleistung)?
- Liegen für das System entsprechende Betriebs- und Wartungsanweisungen vor und werden diese in regelmässigen Services berücksichtigt?
Begriffe
Allergie: Hinter dem Begriff «Allergie» verbirgt sich eine überschiessende und unerwünschte Reaktion des Körpers auf bestimmte Fremdstoffe aus der Umwelt. Die Auslöser stammen vor allem aus der natürlichen Umgebung und sind fast ausschliesslich biologischen Ursprungs (meistens Eiweissverbindungen, wie Pollen, Schimmelpilzsporen, Haare und Hautschuppen von Tieren, von Kot und Körpern von Milben sowie von Sekreten von Zimmerpflanzen).
Feinstaub: Feinstaub kann sowohl aus natürlichen wie auch aus menschlichen Quellen stammen. Langfristige Feinstaubbelastung verursacht grösste Krankheitslast, 6-10 mal grösser als jene durch Ozon, bzw. Stickstoffoxid oder 18 mal mehr als Verkehrstote (Bundesamt für Umwelt, Swiss TPH).
Luftionen: sind in der Lage, sich an Aerosole, Feinstaub, anderen Keimen sowie Bakterien anzulagern und fördern damit deren Ablagerung oder mit gleichzeitiger Anwendung von Ozon deren Reduzierung bzw. Beseitigung. Im Gebirge, am Meer und nach einem Gewitter sind hohe Anteile positiver und negativer Ionen und Ozon natürlich in der Luft zu finden.
Ozon: ist ein unsichtbares und reaktionsfreudiges Gas, das in unserer Atmosphäre natürlich vorkommt. Dieser dreiatomige Sauerstoff (O3) ist ein hoch wirksames Oxidationsmittel, das Keime und Gerüche oxidativ reduzieren kann. Es ist in hohen Konzentrationen gesundheitsschädlich, weshalb vom Seco folgende Maximal-Werte vorgegeben werden: Im Mittel über 8 Stunden 35 ppb oder kurzzeitig bis 60 ppb Ozon.
Merkblatt in der Vernehmlassung
Der Schweizerische Verein Luft- und Wasserhygiene SVLW hat ein Merkblatt „Gute Raumluft-Qualität für meine Gesundheitsvorsorge“ verfasst. Das 2-seitige Merkblatt ist in der Vernehmlassung bis am 28. Juni 2021.