Wasser muss fliessen. Doch stagnierendes Wasser in Verteilsystemen öffentlich zugänglicher Anlagen (Hotels, Restaurants, Schulen, Sportanlagen usw.) erhöht das Risiko des Legionellenbefalls. (Bild: iStock)

Coronavirus kann Trinkwasser indirekt gefährden

Erwärmtes oder kaltes Trinkwasser muss fliessen. Denn stagnierendes Wasser in Verteilsystemen erhöht das Risiko des Legionellenbefalls. Verantwortliche in Schulen, Sportanlagen, Schwimmbäder, Hotels, Fitnesscenter, Restaurants usw. tun gut daran, die Trinkwasserinstallationen alle drei Tage zu spülen. Die zweitbeste Lösung ist das Absperren der Gebäude-Trinkwasserinstallation.

Wasser soll fliessen! Doch durch die Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus‐Infektionen mussten im März 2020 schweizweit Schulen, Sportanlagen, Schwimmbäder, Hotels, Restaurants und andere Gebäude geschlossen oder in der Nutzung stark eingeschränkt werden. Damit ist der übliche Betrieb der dort eingebauten Trinkwasserverteilsysteme über mehrere Wochen nicht mehr gewährleistet.
Das Coronavirus ist nicht über das Trinkwasser übertragbar. Die Auswirkungen der Corona-Krise haben jedoch einen indirekten negativen Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers.
Wenn solche Installationen nun über Wochen nicht in Betrieb sind, erhöht sich durch die verbleibende Stagnation des Trinkwassers in Leitungen das Risiko für einen Legionellenbefall. Ebenso wird durch das Nichtbenutzen der übermässige Aufwuchs von anderen Mikroorganismen in Leitungen und Speichern begünstigt.

Regel: Alle 3 Tage durchspülen

Die Empfehlung des Schweizerischen Verbands des Gas- und Wasserfachs (SVGW): Alle 3 Tage sind Entnahmearmaturen im Gebäude nacheinander vorzugsweise von unten nach oben ganz zu öffnen, um das in den Leitungen befindliche Kalt‐ und Warmwasser für mindestens 30 Sekunden abfliessen zu lassen. Die Zirkulationspumpe muss während der gesamten Zeit in Betrieb sein.
Von einer Abschaltung der Energiezufuhr wird abgeraten: Das Abkühlen des Installationsmaterials könne zu Undichtigkeiten bei den Leitungsverbindungen und in der Folge zu Wasserschäden führen.

Absperrung im Ausnahmefall

In Ausnahmefällen, so die SVGW, sei zu prüfen, ob die gesamte oder ein Teil der Gebäude‐Trinkwasserinstallation kalt und warm abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden kann. Die Vorgehensweise bei einer Stilllegung und Absperrung soll gemeinsam mit der Wasserversorgung und mit einem Sanitärinstallateur festgelegt werden.
Aus hygienischen und korrosionstechnischen Gründen wird von einem Absperren und Entleeren der Gebäude‐Trinkwasserinstallation abgeraten. Hingegen ist das Absperren und Entleeren von Leitungen bei Frostgefahr bei anfälligen Leitungen angezeigt.

Wiederinbetriebnahme

Bei Wiederinbetriebnahme ist an allen Entnahmearmaturen das Wasser mindestens bis zum Erreichen einer konstanten Temperatur fliessen zu lassen. Dabei gilt der Tipp: Mehrere Entnahmestellen gleichzeitig öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung in den Verteilleitungen zu sorgen.

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