Das Jahr 2021 markierte einen Meilenstein in der EU-Gesetzgebung in der Beleuchtungsindustrie: Die nächste Phase der Ökodesign-Richtlinie, auch Single Lighting Regulation (SLR) genannt, und die neue Energy Labeling Regulation (ELR) wurden im September 2021 wirksam. Dies bedeutete höhere Mindest-Energieeffizienzanforderungen für LED-Produkte, eine Neuskalierung des EU-Energielabels für Lichtquellen und bessere Transparenz in den Produktstammdaten, die in der sogenannten EPREL-Datenbank gelistet werden müssen. Die Compliance mit den EU-Standards wurde damit weiter forciert.
Das viel entscheidendere Jahr wird jedoch 2023 sein. Mittlerweile wissen wir, dass alle wichtigen Leuchtstofflampen im Laufe des Jahres 2023 verboten werden. Und zwar nicht nur die T8-Lampen aufgrund der SLR, sondern jetzt eben auch alle anderen (T5, Kompaktlampen mit Stiftsockel, etc.), da die Quecksilberausnahmen der RoHS-Richtlinie nicht weiter verlängert wurden.
Dies resultiert aus den ehrgeizigen Klimazielen, denn die sind hochgesteckt: Die langfristige Klimastrategie zeigt, dass die Schweiz ihre Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie bis 2050 um knapp 90 Prozent vermindern kann. Der Gebäudesektor und der Verkehr können bis 2050 emissionsfrei werden, und auch in der Industrie lassen sich die Emissionen aus dem Energieverbrauch praktisch vollständig beseitigen. So werden gemäss SLG in der Schweiz jährlich 8 Milliarden Franken für elektrische Energie ausgegeben; rund 12 Prozent davon für Beleuchtung, das entspricht 7 Milliarden Kilowattstunden. Mit geeigneten Massnahmen können so 3,5 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr eingespart werden.
Licht soll also nicht nur, sondern kann auch einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele leisten, was jedoch die Lichtindustrie vor eine enorme Herausforderung stellt. Laut der neuen EU-Richtlinie ROHS ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Für die jüngste Anpassung wird das Bundesamt für Umwelt bis Ende 2022 diese Änderungen in der ChemRRV aufnehmen, damit in der Schweiz der Ablauf bzw. die Verlängerung der Ausnahmen zeitgleich, wie in der EU gelten kann.
Konkret bedeutet das, dass die betroffenen Produkte nicht mehr die Anforderungen der EU erfüllen und somit herkömmliche Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) ab Februar 2023 und T5- und T8-Leuchtstofflampen ab August 2023 nicht mehr in die Schweiz importiert bzw. neu in den Handel gebracht werden dürfen. Noch vorhandene Restbestände dürfen bis zu einem definierten Stichtag weiterhin abverkauft werden.
Enorme Einsparpotenziale
Die Anpassungen zielen nicht nur darauf ab, bestimmte Beleuchtungsprodukte zu verbieten. Sie fördern gezielt die Entwicklung von energiesparenden und nachhaltigen Lichtlösungen, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die transparente, klare und einheitliche Information der Verbraucher. Doch so oder so haben die Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf die Betreiber der Beleuchtungsanlagen und Anbieter, die diese Produkte einsetzen. Ein hoher Sanierungs- und Umrüstungsbedarf steht an. Es müssen konventionelle Leuchtstofflampen mit modernen LED-Lampen oder Leuchten, aber auch insbesondere vernetzte Systeme, fachmännisch ersetzt werden.
Dabei ist wichtig zu verstehen, dass Leuchtstofflampen eben nicht in jedem Fall einfach 1:1 mit LED-Alternativen zu ersetzen sind wie in der Vergangenheit die Glühlampen oder Halogenspotlampen. Die Kompatibilität zu den bestehenden Vorschaltgeräten muss sichergestellt oder notfalls eine komplette Neuplanung der Beleuchtung durchgeführt werden. Dazu kommt, dass die Anwendung zum grössten Teil im professionellen Bereich stattfindet und daher an Normvorgaben angepasst ist (z.B. die DIN EN 12464-1 zur Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen). Insofern muss auch sichergestellt sein, dass das Beleuchtungssystem anschliessend die Beleuchtungsvorgaben wieder erfüllt.
Diese Mammutaufgabe muss die Industrie gemeinsam angehen. Entlang des dreistufigen Vertriebs müssen alle Partner eingebunden und effektive Lösungen gefunden werden. Am Ende steht ein grösserer Investitionsbedarf an, wenn man konventionelle Leuchtstofflampen mit modernen LED-Lampen oder Leuchten oder vernetzten Systemen ersetzen muss, wobei die Amortisationszeit durch Energieeinsparung und verlängerte Lebensdauer gerade bei LED-Röhren sehr kurz sein wird.
Ein direkter Ersatz mit LED-Produkten ist beispielsweise möglich durch die neuen EU-konformen LED Tubes von Ledvance. Entweder als Konversions- (Umverdrahtungs-) oder als echte Retrofit-Lösung bietet das umfassende LED Tube-Sortiment für fast jede Anwendung die passenden LED-Röhren – energieeffizient und langlebig, flimmerarm und mit bruchsicherem Glaskörper, vor allem aber konform der Gesetzgebung und damit zukunftssicher. Weiterer Pluspunkt: Die Einsparpotenziale sind enorm. Insgesamt bis zu 72 % CO2 Einsparung, Energieeinsparungen von bis zu 98‘131 kWh und Kosteneinsparungen für Strom von bis zu 72 % leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und erhöhen die Profitabilität.
Vernetzte Beleuchtungssysteme
Neben der hohen Energieeinsparung ist der eigentliche Charme von LED-Technik, dass sie „digital“ ist und damit digitale Beleuchtungssysteme aufgebaut werden, bei denen nicht nur Komfort-Aspekte wie das Dimmen des Lichtstroms oder die Wahl der Farbtemperatur eingestellt werden können. Vielmehr bietet es sich an, mit Sensorik Lichtszenen zu verändern und automatisiert zusätzlich Energie einzusparen (z.B. Präsenz- oder Tageslichtsteuerung). So können beispielsweise herkömmliche Leuchtstofflampen durch hocheffiziente, dimmbare LED-Röhren ersetzt werden, die mit dem Ledvance- Sensor über Zigbee 3.0 gekoppelt werden. Das Ergebnis ist eine smarte Sensorsteuerung, die die Beleuchtung an die jeweilige Situation anpasst und den Energieverbrauch zusätzlich deutlich reduziert. Dieses einfach zu installierende System eignet sich genauso für Nachrüstungen wie auch für Neubauten.