Die Firma Friosol mit Sitz in Egerkingen hat sich auf Kältemittel spezialisiert, verfügt über ein einmaliges Logistik-Konzept für Kältemittel und arbeitet landesweit mit verschiedenen Logistikpartnern zusammen. Seit Mai dieses Jahres zählt auch die Schweizer Post AG zu den Logistikpartnern, was ein Novum in der Branche darstellt. Durch örtliche Nähe und lokaler Lagerhaltung kann eine optimale und flexible Versorgung der Kälte-Klima-Fachkunden vor Ort sichergestellt werden. Kundennähe ist ein elementarer Erfolgsbaustein in der Strategie des Unternehmens. Francesco Pascarella, Leiter Kältemittel und technische Gase, gibt Auskunft über die Aufgaben des Fachhandels für Kältemittel in der Schweiz.
Wie hat sich grundsätzlich der Marktanteil der brennbaren Kältemittel seit Einführung der F-Gase-Verordnung verändert?
Der Marktanteil von brennbaren Kältemitteln hat seither auch in der Schweiz merkbar zugenommen. In der Kälte- und Klimabranche konnte man sich hauptsächlich auf synthetische Sicherheitskältemittel beschränken und Anwendungen mit brennbaren Kältemitteln blieben Ausnahmen. Die behördlich verhängten Auflagen bezüglich Umweltschutz-Massnahmen bringen brennbare Kältemittel vermehrt ins Spiel. Es ist naheliegend, dass sich die Kälte- und Klimabranche auf den Einsatz und Umgang mit brennbaren Kältemitteln einstellen und vorbereiten muss.
Was hat sich für den Fachhandel verändert bezüglich Sicherheit, Lagerung oder Behälterbewirtschaftung rund um Kältemittel?
Bei synthetischen Kältemitteln war das Handling sicher auch anspruchsvoll, nur musste man weniger Sicherheitsvorkehrungen treffen im Vergleich zu anderen Sicherheitsgruppen. Wir müssen auch unter verschiedenen Sicherheitsgruppen unterscheiden. Bei Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A2L handelt es sich in der Regel um fluorierte Stoffe, die mit geeigneten und dafür zugelassenen Absauggarnituren aus Systemen entfernt und in dafür gekennzeichnete Druckgasflaschen mit rotem Kragen und Linksgewindeanschluss eingefüllt werden können.
Kältemittel der Gruppe A3 sind meistens reine Kohlenwasserstoffe wie R-290 (Propan), R-1270 (Propen) oder R-600a (Isobutan) und unterliegen strengeren Vorschriften für Sicherheit und Lagerung. Man verwendet auch hier geeignete Behälter, welche mit einem roten Kragen markiert und mit Linksgewinde versehen sind. Mit Vorteil lagert man die Kältemittel im Freien. Dabei muss man die Vorschriften einer Explosions-Zone einhalten. Bei Lagerung im Innern von Gebäuden müssen spezielle Vorkehrungen getroffen werden. Für die Behälterbewirtschaftung haben wir ein Barcode-System eingeführt, welches uns ermöglicht, jederzeit verschiedenste Informationen abzurufen.
Wie reagieren die Kälte-Installationsbetriebe auf die veränderte Situation?
Möglicherweise gibt es Kältefachfirmen, welche sich auf brennbare Kältemittel spezialisieren. Es gibt Hersteller von grossen Kaltwassersätzen, die sich für R290 als Kältemittel entschieden haben. Auch im Gastrobereich und Convenience Shops gibt es Tendenzen zu R290. Sicher ist es besser, sich über diese Kältemittel zu informieren und das Personal für den Umgang zu schulen.
Gemäss Unfallstatistiken passieren Zwischenfälle mit brennbaren Kältemitteln nicht im Betrieb, sondern während Wartungsarbeiten. Wie kann man vorbeugen?
Bei Wartungsarbeiten an Anlagen mit brennbaren Kältemitteln muss mit einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre gerechnet werden. Dies gilt für die unmittelbare Umgebung um die Anlage, wie auch im Inneren des Systems selber. Ist während Reparaturarbeiten ein Eingriff in den Kältekreislauf notwendig, muss das Kältemittel vorher aus der Anlage sicher abgepumpt werden.
Wir empfehlen hier die speziell für A2L und A3 zugelassenen Absaugeinrichtungen einzusetzen. Weiter muss man unbedingt sicherstellen, dass keine Luft in die Druckbehälter gelangen kann. Verbindungsschläuche sind vorher zu evakuieren. Nach Beendigung des Absaugevorgangs besteht die Gefahr, dass erhebliche und gegebenenfalls kritische Mengen an Kältemittel aus dem Öl ausgasen. Die Öllöslichkeit bei Kohlenwasserstoffen ist sehr hoch. Bei Anlagen mit brennbaren Kältemitteln müssen die Fachleute nur schon aus Sicherheitsgründen mehr Zeit einplanen.
Wie steht der Grosshandel generell der Entwicklung durch die F-Gase-Verordnung gegenüber?
Der Fachhandel unterstützt die F-Gase-Verordnung, respektive ChemRRV. Dadurch kann die Kälte- und Klimatechnik einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Tatsache ist auch, dass die Kältetechnik am meisten betroffen ist von dieser Verfügung Das liegt auch daran, dass die Hersteller und Anlageplaner hauptsächlich synthetische Kältemittel wie R404A, R410A oder R134A mit hohen GWP eingesetzt haben. Im Klimabereich wurde und wird noch längere Zeit mit R410A gearbeitet. Aufgrund der hohen Stückzahlen an Klimageräten, welche jährlich nach Europa geliefert werden, ist ein schneller Umstieg auf Kältemittel mit niedrigerem GWP zwingend. Viele Hersteller haben inzwischen auf R32 umgestellt. Von diesem Kältemittel wurde auch mal behauptet, es sei leicht entflammbar und dadurch nicht geeignet für Klimageräte. Richtig ist, R32 zählt zu den schwer entflammbaren Kältemitteln der Klasse A2L und damit es Feuer fangen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen vor Ort erfüllt sein.
Sehr wichtig ist, dass das Fachpersonal eine gute Ausbildung für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln erhält. Der Schweizerische Verband für Kältetechnik bietet einen Kurs «Sicherer Umgang mit brennbaren Kältemitteln» an, der in der Branche grossen Anklang findet und sehr zu empfehlen ist.